bit-Compliance

Musterinstitut – Aufwände reduzieren und Compliance steigern

Zunehmende Herausforderungen

Mit bit-Compliance bieten wir eine Software an, die Sie bei der Umsetzung unterschiedlichster aufsichtsrechtlicher Anforderungen unterstützt und durch automatisierte Vorlagen entlastet.
Doch in Zeiten des demografischen Wandels streiten sich Unternehmen um Fachkräfte, die die Compliance Stellen besetzen können. Die Vielfalt der Aufgaben, die rund um Compliance im gesamten Unternehmen zu erfüllen sind, nimmt zu und die Komplexität der Anforderungen steigt.
Das Ergebnis: nur die richtige Software einzusetzen reicht oftmals nicht mehr aus, da die Aufwände zur Erfassung und Prüfung von erforderlichen Daten bei knappen Personal- und Zeitressourcen nicht bewältigt werden können.

Erste Lösungsansätze hierfür wurden in 2022 von uns vorgestellt und in den darauf folgenden Jahren mit Instituten validiert und verschiedenen Anbietern in den Bankengruppen vorgestellt.
Im Oktober 2025 ist nun der Startschuss für den Aufbau von Musterinstituten für Unternehmen der S-Finanzgruppe, der genossenschaftlichen Finanzgruppe und für Privatbanken gefallen.

Musterinstitut – zentrale Datenoptimierung

Gemeinsam mit ausgewählten Datenzulieferern werden für die verschiedenen Finanzgruppen speziell zugeschnittene Muster-Instanzen von bit-Compliance aufgebaut. Technische Schnittstellen ermöglichen anschließend die automatisierte Abfrage und Übernahme relevanter Daten in die eigene Installation. Wiederholte Erfassungsaufwände, Fehler durch Übertragungen, manuelle Importaufwände – sie alle werden durch eine Anbindung an das Musterinstitut gelöst.

Vom Berechtigungsmangement, über die schriftlich fixierte Ordnung bis zum Notfallmanagement und dem Drittparteimanagement, bremsen manuelle Tätigkeiten die Effizienz und bewirken, dass für die eigentliche Compliance-Prüfung meist nur wenig Zeit übrig bleibt. Durch eine Verlagerung dieser Aufwände in das Musterinstitut werden diese Aufwände deutlich reduziert. Datenzulieferer teilen den Aufwand über mehrere Unternehmen auf, profitieren von einem Austausch untereinander und können auf die Expertise der bit Informatik GmbH und Ihrer Partner zurückgreifen um qualitativ hochwertige und aktuelle Informationen bereitzustellen. Alle weitere Unternehmen der Finanzgruppe können für Sie relevante Daten direkt nach Freigabe in Ihre Umgebung übernehmen.

Komplexe Erfassungs- und Freigabeprozesse können durch einfache Überprüfungsverfahren ersetzt werden und reduzieren so den Zeit- und Personalaufwand für die Umsetzung der Compliance Anforderungen in jedem angebundenen Institut. Gleichzeitig werden die Daten qualitätsgesichert bereitgestellt und von Menschen geprüft – die Gefahr von Flüchtigkeitsfehlern in der Erfassung oder von KI-Halluzinationen in prüfungsrelevanten Daten können so weiter reduziert werden.

Standardisierung mit Maß

Zentrale Datenbereitstellungen scheitern oftmals an erzwungener Standardisierung in Bereichen, wo individuelle Vorgehensweisen von Vorteil sind. Oftmals steht man vor der Entscheidung, dass die Inanspruchnahme zentraler Leistungen nur bei vollständiger Anwendung zentraler Konzepte möglich ist – ein tiefer Eingriff in die individuelle Unternehmenssteuerung.

Das Musterinstitut von bit-Compliance ist im Gegensatz hierzu mit verschiedenen Vorgehensweisen kompatibel. Wird von der zentralen Vorgehensweise abgewichen, müssen dennoch nur die individuellen Ansätze manuell geprüft werden. Zudem ermöglichen flexible Steuerungen der Schnittstellen die Umwandlung von Daten zur besseren Integration mit Bestandsdaten.

Das Ergebnis: Institute können Standards mit besonders geringem Aufwand anwenden, ohne bei individuellen Lösungen für regionale und branchenspezifische Anforderungen Abstriche machen zu müssen.

Identity und Access Management – das erste Leistungspaket entsteht

Die Erfassung aller möglichen Rechte und deren Verteilung stellen einen Bruchteil des Berechtigungsmanagements dar. Für funktionierende Abläufe muss sichergestellt sein, dass sinnvolle Berechtigungspakete definiert sind, die Rechte aus allen relevanten Anwendungen und Systemen kombinieren. Empfehlungen für die Organisationsstruktur helfen bei der Bewältigung von typischen Tätigkeiten und ermöglichen einen besseren Austausch und Abgleich mit anderen Instituten. Doch über die reine Verwaltung und Prüfung von Identitäten und Berechtigungen hinausgehend sind regulatorische Anforderungen, wie die Bestimmung kritischer Berechtigungen, die Erkennung von Interessenskonflikten und die Vermeidung dieser anhand der Funktionstrennung weitere Bestandteile des IAM.

Mit dem Leistungspaket IAM werden Empfehlungen zur Abbildung und Überwachung von Kernbanksystemen und Standard-Anwendungen zentral ausgearbeitet und auf angebundene Institute verteilt. Nach einer erfolgreichen Pilotphase für den Aufbau von Musterdaten rund um die Kernbanksysteme erfolgt nun die Überführung in das Musterinstitut. Seit November 2025 erfolgt eine stufenweise Abstimmung der Verträge zur Datenbereitstellung und Prüfung mit den Datenzulieferern. Die Musterinstitute der Finanzgruppen werden parallel im Rechenzentrum aufgebaut und mit Initialdaten aus den Pilotprojekten vorbereitet.

Bereits im Januar 2026 erfolgt eine erste Verteilung der aktualisierten Daten an die Testumgebungen ausgewählter Pilotkunden. Die Pilotphase ermöglicht eine Prüfung aller verwendeten technischen und menschlichen Schnittstellen und stellt sicher, dass zur allgemeinen Verfügbarkeit des Leistungspakets im ersten Quartal 2026 eine reibungslose Anbindung für alle Institute möglich ist.

Drittparteienmanagement – Aufwände über Finanzunternehmen hinaus reduzieren

Während für eine Handvoll wesentliche Auslagerungen und kritische IKT-Dienstleister im Regelfall eine Organisation innerhalb der Finanzgruppen Aufgaben des Drittparteienmanagements übernimmt, verbleibt der Aufwand für die Überwachung und Steuerung weiterer Vertragsbeziehungen in den jeweiligen Instituten. Dies bedeutet nicht nur, dass mehrere hundert Dienstleistersteuerer in den Instituten sich mit identischen Vertragsunterlagen und Berichten beschäftigen, sondern auch, dass hunderte verschiedene Anfragen bei betroffenen Dienstleistungsunternehmen eingehen.

Das Leistungspaket Drittparteienmanagement setzt hier an und reduziert Aufwände gleichzeitig für Finanzunternehmen und deren Dienstleistungspartner. Durch eine zentrale Aufbereitung der verschiedenen Berichtsformen rund um vertragliche Vereinbarungen im Musterinstitut können diese ohne Erfassungsaufwand in die Vertragsverwaltung der Finanzunternehmen übernommen werden. Darüber hinaus entlastet die zentrale Bereitstellung die Dienstleister und ermöglicht eine effiziente Verteilung von Informationen rund um Dienstleistungen an alle angebundenen Unternehmen.

Bereits im November 2025 wurden erste Abstimmungsprojekte mit IKT-Dienstleistungsunternehmen vorgenommen, um den Mehrwert für alle Beteiligten sicherzustellen. Während ein Informationsaustausch zu den teils komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen für einige Dienstleistungsunternehmen die Einordnung von Kundenanfragen ab sofort erleichtert hat, werden die Aufwände mit dem Start des Leistungspakets im ersten Halbjahr 2026 weiter reduziert.

Die Einführung eines Kennzeichens bit-Compliance ready, das es Anbietern von Anwendungen und Dienstleistungen ermöglicht die Kompatibilität der eigenen Datenstrukturen mit bit-Compliance und dem bit-Compliance Musterinstitut nachzuweisen, erfolgt ebenfalls in 2026. Das Kennzeichen ermöglicht Dienstleistersteuerern bereits in der Vertragsanbahnung zu erkennen, welche Anbieter eine einfache Dienstleistersteuerung anbieten.

Weitere Leistungspakete

Wie auch bei der Entwicklung von bit-Compliance legen wir großen Wert auf eine praxistaugliche Umsetzung von Anforderungen. Daher sind neben den genannten Leistungspaketen weitere Angebote des Musterinstituts geplant. Die Planung und Bereitstellung der Pakete richtet sich hierbei nach den laufenden Abstimmungen mit beteiligten Datenzulieferern und der Nachfrage durch angebundene Institute.

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