Die nachfolgend beschriebene Funktionalität und noch weitere Funktionen finden Sie im Modul ObjectLifecycle unserer webbasierten Lösung bit-MaRisk.
bit-SoftwareLifecycle ist eine Anwendung zur Unterstützung des ordnungsgemäßen Programmeinsatzverfahrens (OPDV 1/2015). Prozessgesteuert über mehrere Workflowschritte werden die zur Programm- und Einsatzfreigabe benötigten Abteilungen/Personen wie EDV, Organisation, Revision, Datenschutz, IT-Sicherheit und Fachabteilung eingebunden.
Weiterhin unterstützt bit-SoftwareLifecycle die Verwaltung, Dokumentation und Versionsführung von Software inklusive der Einlagerung von Quellcodes und enthält zusätzlich die Prozesse „Softwarebeschaffung“ und „Jährliche Überprüfung Schutzbedarf“. Von den erfassten Daten der Fachabteilung und den Abteilungen EDV bzw. Organisation erstellt bit-SoftwareLifecycle den notwendigen Prozessverlauf. Das heißt abhängig vom errechneten Schutzbedarf und von der Art des Programmes, also ob bankfachlich oder rechnungslegungesrelevant, wird ermittelt, ob eine Programm- / und Einsatzfreigabe erforderlich ist.
Umfangreiche Validierungsprüfungen im Hintergrund stellen sicher, dass der Anwender die für den Prozess notwendigen Daten korrekt und vollständig erfasst. Infoboxen helfen dem Anwender bei der Bearbeitung der Pflichtfelder. Als letzter Prozessschritt werden alle erfassten Daten des Programmeinsatzverfahrens automatisch in ein Software-Dokument überführt. In diesem Dokument befinden sich alle relevanten Daten zur eingesetzten Software wie z.B. allgemeine Programmangaben, Vertragsdaten, Lizenzinformationen, Schutzbedarf sowie Informationen zur Freigabe und den durchgeführten Tests.
Optional kann dem Prozess "Programmeinsatzverfahren" der Prozess "Softwarebeschaffung" vorangestellt werden. Diese Prozesse werden dann miteinander verknüpft und bilden mit dem Softwaredokument eine lückenlose, prozessübergreifende Sichtweise aktiv eingesetzter Software in einem Kreditinstitut.
Die Anwendung bit-SoftwareLifecycle wurde in Mitarbeit eines Sparkassenverbandes sowie Sparkassen, insbesondere der DV-Revisionen, erarbeitet und deckt somit die Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Programmeinsatz eines Kreditinstitutes auf Basis einer elektronischen Lösung vollständig ab.