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IKT-Dienstleistungsunternehmen · Was gilt es nun zu beachten?
Unternehmen aus der europäischen Finanzbranche sind verpflichtet, die Vorgaben der EU-Verordnung 22/2554, dem Digital Operational Resiliance Act (kurz DORA genannt), umzusetzen.Ein wesentlicher Bestandteil von DORA ist die Vorgabe, dass Finanzunternehmen ein Informationsregister mit Angaben zu beanspruchten IKT-Dienstleistungen und deren Anbietern führen müssen. Hieraus ergeben sich Anforderungen, die von IKT-Dienstleistungsunternehmen für Finanzunternehmen als Kunden erfüllt werden…
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Das Informationsregister mit bit-Compliance · eine Erfolgsgeschichte
Die Meldung des Informationsregisters mit bit-Compliance war ein Erfolg. Den Instituten wurde eine erfolgreiche Meldung trotz dynamischer Entwicklungen rund um das Meldeverfahren ermöglicht.
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Das Informationsregister mit bit-Compliance
Im Kontext von DORA (EU 2022/2554) steigt der Druck mit Blick auf das Informationsregister (EU 2024/2956) auf die betroffenen Institute. Erfahren Sie mehr über die Anforderungen an das Informationsregister und die Umsetzung mit bit-Compliance.

