Informationsregister
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IKT-Dienstleistungsunternehmen · Was gilt es nun zu beachten?
Unternehmen aus der europäischen Finanzbranche sind verpflichtet, die Vorgaben der EU-Verordnung 22/2554, dem Digital Operational Resiliance Act (kurz DORA genannt), umzusetzen.Ein wesentlicher Bestandteil von DORA ist die Vorgabe, dass Finanzunternehmen ein Informationsregister mit Angaben zu beanspruchten IKT-Dienstleistungen und deren Anbietern führen müssen. Hieraus ergeben sich Anforderungen, die von IKT-Dienstleistungsunternehmen für Finanzunternehmen als Kunden erfüllt werden…
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Das Informationsregister mit bit-Compliance · eine Erfolgsgeschichte
Die Meldung des Informationsregisters mit bit-Compliance war ein Erfolg. Den Instituten wurde eine erfolgreiche Meldung trotz dynamischer Entwicklungen rund um das Meldeverfahren ermöglicht.
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Das Informationsregister mit bit-Compliance
Im Kontext von DORA (EU 2022/2554) steigt der Druck mit Blick auf das Informationsregister (EU 2024/2956) auf die betroffenen Institute. Erfahren Sie mehr über die Anforderungen an das Informationsregister und die Umsetzung mit bit-Compliance.
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DORA mit bit-Compliance
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) wirkt sich europaweit auf die Regulierungsbehörden, Kredit-, Finanz- und Versicherungsinstitute, sowie deren Dienstleistungspartner mit IKT-Bezug aus. Durch die konkreten Vorgaben von DORA und der derzeit in Abstimmung befindlichen RTS und ITS entsteht Anpassungsbedarf bei den Abläufen zur Erfüllung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Erfahren Sie mehr zur Weiterentwicklung von bit-MaRisk rund…

